Liebe Mitmenschen, liebe Mitbürger,
für mein Kind erfolgt kein Kinderschutz von Amts und anderen Einrichtungen wegen in unserem Landkreis! Daher habe ich mich zu diesem offenen Brief entschlossen.
Im Kreis Bergstraße gibt es bislang keine Fachaufsicht für das Jugendamt.
Auch 2023 ist nicht nur mein Kind betroffen.
Gemäß UN-Kinderrechtskonvention Artikel 3 Abs 3. besteht eine Verpflichtung für das Bestehen einer ausreichenden Aufsicht über Behörden und Institutionen. Das Grundgesetz Art. 28 Abs. 2 – Gewährleistung der kommunalen Selbstverwaltung – ermächtigt unseren Landrat, eine solche Fachaufsicht einzurichten, um Kinderschutz zu gewährleisten.
Ich habe eine Dienstaufsichtsbeschwerde an den Landrat gerichtet. Nun kann der Landrat unsere Angelegenheit beim Jugendamt im Sinne des Kindswohls gründlich überprüfen.
Genauso, wie Jugendamt und Landrat z.B. die Möglichkeiten hatten, die Angelegenheiten der Kinder zu überprüfen, die über das Jugendamt an die Odenwaldschule vermittelt wurden. Oder im Rahmen des Skandals endlich eine Fachaufsicht einzuführen.
Ich möchte Schutz und Sicherheit für mein Kind und alle anderen. Daher bitte ich alle, diesen Brief zu lesen und an Amtsträger, Medienmenschen und weitere Mitmenschen zu verbreiten. Ich möchte auch andere Betroffene ermutigen, die eigenen Geschichten mitzuteilen, so dass wir jegliche Form von Gewalt sichtbar machen und die Behörden entsprechend dem Kinderwohl arbeiten können.
Herzliche Grüße, Kerstin Büch